Friedrich Ziegler GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen

Service-Leistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Persönlicher Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit zwischen Ihnen als Unternehmer oder Verbraucher und uns.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Sie, wenn Sie als natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder als rechtsfähige Personengesellschaft bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem für uns erkennbaren Zweck abschließen, der weder Ihren gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Ist aus den äußeren Umständen nicht erkennbar, ob Sie ein Rechtsgeschäft als Freiberufler oder Unternehmer oder als Verbraucher mit uns abschließen, gilt folgendes: Keine Verbraucherstellung liegt im Zweifel in den Fällen vor, wenn Sie das bei uns bestellte Produkt Ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuordnen lässt. In jedem Fall bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass Sie als Verbraucher bei uns bestellt haben und wir auf das Geschäft mit Ihnen auch in dem Wissen, dass Sie Verbraucher sind, eingegangen wären.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer, wenn wir nicht gesondert auf eine ausschließliche Gültigkeit nur für Unternehmer oder Verbraucher hinweisen.

2. Sachlicher Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen sind für jede an uns erteilte Bestellung verbindlich, insbesondere auch wenn Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseren entgegen stehen oder von unseren abweichen, auch wenn wir Ihren Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, also auch für nachfolgende Aufträge, selbst wenn darüber nicht nochmals eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird.

3. Vertragsschluss/Preise

Unsere Angebote sind freibleibend, Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Der Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns bestätigt wurde.
Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Gestehungskosten durch Erhöhung der Löhne, Gehälter, Frachten und Strompreise, durch Änderung bestehender oder Einführung neuer Abgaben usw. sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nicht für die Lieferung von Waren oder Leistungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen, es sei denn die Waren oder Leistungen werden im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht.
Für Nachbestellungen sind früher vereinbarte Preise unverbindlich.

4. Preise

Unsere Preise (Nettopreise) verstehen sich in EURO und zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, frei Haus und Montage.

5. Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders vereinbart, lauten unsere Zahlungsbedingungen: 7 Tage 2% Skonto soweit nicht andere fällige Rechnungen, Zinsen offen stehen, 14 Tage ohne Abzug jeweils ab Rechnungszugang und Fälligkeit.
Voraussetzung ist in jedem Fall Barzahlung und Eingang der Zahlung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist haben wir Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen ohne dass es einer Mahnung bedarf. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber gegen Erstattung der banküblichen Kosten entgegen genommen. Für die rechtzeitige Vorlegung von Schecks und Wechsel stehen wir nicht ein. Die Berufung des Kunden auf Art. 53 Abs. 1 des Wechselgesetzes ist ausgeschlossen. Verzugszinsen und Wechselspesen sind sofort zu bezahlen.
Bei Sonderanfertigung haben wir Anspruch auf Anzahlung.
Zahlungsverzug und/oder sonstige Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, berechtigen uns, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen und soweit wir im Besitz von Wechseln sind, den säumigen vor Verfall in Anspruch zu nehmen. Weitere Lieferungen brauchen wir nur vorzunehmen, wenn der Kunde Sicherheit oder Vorauszahlung leistet. Weitergehende Rücktrittsrechte unsererseits bleiben unberührt. Als Verbraucher geraten Sie spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Zugang unserer Rechnung in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt ist der Rechnungsbetrag mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz in Höhe von derzeit 7.57 % zu verzinsen und sind aus dem Zahlungsverzug resultierenden Schäden zu ersetzen.
Für Unternehmer gilt: Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe des nachgewiesenen von uns zu zahlenden Zinssatzes für in Anspruch genommene Banküberziehungskredite, mindestens aber 7% über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz, berechnen. Ihnen ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Mindestpauschale. Nehmen Sie unsere vertraglichen mit Ihnen vereinbarten Leistungen nicht an, geraten Sie in Annahmeverzug. Mit Eintritt des Annahmeverzuges sind Sie in gleicher Weise zur Zahlung wie bei der tatsächlich erfolgten Leistung verpflichtet.

6. Aufrechnung und Zurückbehalungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung haben Sie nur, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und von uns unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Lieferung

Für den Gegenstand und den Umfang unserer Lieferpflicht sind nur unser schriftliches Angebot oder unsere schriftliche Auftragsannahme maßgeblich. Wir behalten uns vor, während der Lieferzeit und im Rahmen des Ihnen Zumutbaren, technische Änderungen vorzunehmen, durch die der vereinbarte oder übliche Verwendungszweck und/oder die vereinbarte oder gewöhnliche Beschaffenheit der bestellten Ware nicht beeinträchtigt wird. Gleiches gilt im Rahmen des für Sie zumutbaren für Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht.
Liefertermine oder –fristen sind nur verbindlich, wenn Sie von uns schriftlich zugesagt oder bestätigt werden. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der von Ihnen zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Liefertermin oder Frist sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Die Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von uns nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt insbesondere bei unverschuldeter Verlängerung der Lieferzeit infolge von Streik oder Aussperrung. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern und vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesen Fällen sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir nicht binnen einer Woche nach Aufforderung erklärt haben, ob innerhalb angemessener Frist geliefert oder das Rücktrittsrecht ausgeübt wird.
Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit dies Ihnen zumutbar ist. Teillieferungen können gesondert berechnet werden.
Bei Auslandslieferungen haben Sie alle Nachweise zu erbringen, die wir für Aus- und/oder Einfuhr benötigen.

8. Versand, Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, per LKW.
Für Verbraucher gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache auf Sie über. Der Übergabe steht des gleich, wenn Sie im Verzug der Annahme sind.
Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an Sie, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf sie über. Der Übergabe steht es gleich, wenn Sie in Verzug der Annahme sind.

9. Rügepflichten

Offensichtliche Mängel bzw. Mengen- oder Maßabweichungen der Ware sind uns unverzüglich nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, so gilt die Ware als genehmigt. Andere als offensichtliche Mängel müssen nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich gerügt werden.
Beanstandete Ware ist nach unserer Wahl entweder unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. In keinem Fall besteht für Sie ein Grund für die Einbehaltung des Rechnungsbetrages.
Bei gebeizten Furnieren können Farbabänderungen auftreten, diese Farbabänderungen sind jedoch „holzbedingt“ und gelten als keine Beanstandung.

10. Gewährleistung

Für Verbraucher gilt: die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware. Dies gilt nicht für solche Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind. In diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Verjährungsansprüche.
Für Unternehmer gilt: Sämtliche Mängelansprüche verjähren in 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht für solche Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind. In diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Verjährungsansprüche. Diese gilt ebenfalls, sofern uns Vorsatz und/oder Arglist treffen. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Gewährleistungsvoraussetzungen, insbesondere für das Vorliegen eines Sachmangels und dafür dass dieser bei Gefahrenübergang bereits vorhanden war. Wenn Sie ein Produkt eines anderen Herstellers oder von uns erwerben, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unsere Produktionsbeschreibung und/oder die des Fremdherstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen und/oder Werbung des anderen Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
Für Unternehmer und Verbraucher gilt: Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr nach Übergabe der Sache. Garantie im Rechtssinne erhalten Sie von uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Von Ihnen oder Dritte vorgenommene Eingriffe oder Änderungen an unserem Produkt bewirken das sofortige Erlöschen der Gewährleistung. Für Mängel der Ware leisten wir nach Erfüllung zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung binnen angemessener Frist fehl, so können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu. Erhalten Sie eine mangelhafte Montage- oder Bedingungsanleitung und steht der Mangel der ordnungsgemäßen Montage oder Bedingung entgegen, so sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage- oder Bedingungsanleitung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

11. Eigentumsvorbehalt

Für Verbraucher gilt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit Ihnen vor. Sie sind verpflichtet, die Ware schonend zu behandeln und erforderliche Wartungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen. Sie werden uns Beschädigungen an der Ware, einen Besitz- oder Adressenwechsel sowie einen Zugriff Dritter auf die Waren, insbesondere durch eine Pfändung, unverzüglich mitteilen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten Ihrerseits insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Sie sind berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bis zur Höhe Ihrer jeweiligen Verbindlichkeiten aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit uns treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, die Ihnen durch die Weiterveräußerung der Ware gegenüber Dritten entstehen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Sie sind zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Sie sind verpflichtet, uns auf Verlangen jederzeit unter Angabe von Namen/Firma sowie Adresse und Höhe Ihrer Forderung Auskunft über den oder die Dritten zu erteilen, an den/die Sie die Ware weiter veräußert haben.
Im Falle Ihres Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Abtretung gegenüber dem/die Dritten offen zu legen und die Forderung selbst einzuziehen. Eine Be- und Verarbeitung der Sache durch Sie erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Weiterverarbeitung mit nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstig verarbeiteten Gegenständen. Gleiches gilt, wenn die Ware mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen vermischt wird.

12. Haftungsausschuss

Schadenersatzansprüche des Kunden jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits oder einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verschuldete Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzteren Falle ist unsere Haftung bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

13. Rücktritt

Falls uns nach Vertragsschluss bekannt wird, dass in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine erhebliche Verschlechterung eingetreten ist oder dass dieser seine Werkzeuge, Maschinen, Vorräte oder Außenstände verpfändet hat, oder falls der Kunde fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht sofort bezahlt, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatzansprüche zu fordern, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen uns erwachsen.
Ebenso sind wir, ohne dass der Kunde Ansprüche an uns stellen kann, zum Rücktritt berechtigt, wenn uns die Ausführung des Auftrages durch unvorhersehbare behördlichen Maßnahmen, Betriebseinstellung, Rohstoffe- und Energiemangel, Brand und ähnliche Zufälle unmöglich wird.

14. Schlussbestimmungen

Wir speichern über den Kunden/Firmen bzw. gegebenenfalls personenbezogene Daten. Diese kunden- bzw. firmenspezifische Daten werden nur für interne Zwecke verwendet und gespeichert.
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform und gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jedoch nicht beeinträchtigt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Deggendorf.
Es findet ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht Anwendung. Verbindlich ist nur der deutsche Vertragstext.